Therapeutische Beratung/Familientherapie
Die sozialpädagogisch - therapeutische Beratung und Familientherapie wird durch das Team „Ambulante und Therapeutische Hilfen“ in aufsuchender und nicht aufsuchender Form angeboten. Im Rahmen anderer sozialpädagogischer Leistungsangebote kann die sozialpädagogisch - therapeutische Beratung und Familientherapie als begleitende Unterstützung und Intensivierung bereits laufender Hilfen zur Erziehung genutzt werden.
Schwerpunkt ist die Arbeit mit Personen, Familien und anderen Gruppen, die therapeutische Hilfe und Unterstützung im Umgang mit psychosozialen Störungen im Sozialverhalten, Schul- und Lernverhalten, Eßverhalten, Verhalten im Umgang mit Alkohol, Suchtverhalten , bei Ängsten und Zwängen, bei delinquentem, selbst- und fremdzerstörerischem sowie suizidalem Verhalten benötigen.
Weiterhin können Familien und familienähnliche Gruppen in Trennungs- und Scheidungssituationen, bei konflikthafter Gestaltung des Alltags, bei Kommunikationsstörungen, nach sexuellen Übergriffen bzw. Mißbrauch, nach körperlichen und seelischen Mißhandlungen, beim Umgang mit Familienmitgliedern mit psychischen Erkrankungen bzw. Wahrnehmungsstörungen und nach traumatisierenden Ereignissen das Angebot nutzen.
Durch das Angebot soll den Personen bzw. Personengruppen ermöglicht werden, vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten zur Konfliktbewältigung zu erkennen, zu aktivieren und zu stärken bzw. neu zu erlernen. Somit richtet sich unsere Aufmerksamkeit in erster Linie auf die Interaktionsmuster der Betroffenen.
Die Arbeit ist ausgerichtet auf
- Einzelberatung / therapeutische Einzelberatung
- Beratung / therapeutische Beratung von Familien, Lebensgemeinschaften und Familienteilen
- Beratung / therapeutische Beratung von Kindern und Jugendlichen und deren Personensorgeberechtigten, welche bereits Hilfe entsprechend dem KJHG §§ 27 ff in Anspruch nehmen, sowie deren Betreuer
- sozialpädagogisch-therapeutische Diagnostik, Anamnese und Bedarfsermittlung
- unterstützende Beratung in Vorbereitung einer Beendigung einer Hilfe nach KJHG § 34 mit dem Ziel der Rückführung ins Elternhaus
Die Form der STBF reicht dabei von einer Einzelsitzung über Kurzzeittherapie / -beratung (bis zu 10 Sitzungen) bis zur therapeutischen Beratungen /Familientherapie (mehr als 10 Sitzungen) in einem Zeitraum von 6 bis 12 Monaten.